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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19   

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https://dejure.org/2020,30610
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19 (https://dejure.org/2020,30610)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2020 - L 18 AL 148/19 (https://dejure.org/2020,30610)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2020 - L 18 AL 148/19 (https://dejure.org/2020,30610)
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  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19
    Ein Betriebsübergang iSv § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen (ABl Nr L 82 S 16) - liegt vor, wenn die für den Betrieb verantwortliche natürliche oder juristische Person, die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt und die in Rede stehende Einheit nach Übernahme durch den neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (BAG, Urteil vom 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - AP Nr. 466 zu § 613a BGB - Rn 2).
  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 3/18 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19
    Wegen eines Insolvenzereignisses bei dem (bisherigen) Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer Insg dann nur bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu (vgl zum Ganzen Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 3/18 R - juris - Rn 15 ff mwN; vgl auch schon Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 - juris).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19
    Der Übergang des Arbeitsverhältnisses ist nicht Tatbestandsvoraussetzung des § 613a Abs. 1 BGB, sondern die gesetzliche Rechtsfolge des Betriebsübergangs (vgl nur BAG vom 30.10.1986 - 2 AZR 101/85 - BAGE 53, 251).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - L 18 AL 148/19
    Wegen eines Insolvenzereignisses bei dem (bisherigen) Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer Insg dann nur bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu (vgl zum Ganzen Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 3/18 R - juris - Rn 15 ff mwN; vgl auch schon Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 - juris).
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